Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für CASH Abonnenten 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") der Manstein Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H. ("MZV"), FN 62661 z, EURO PLAZA 5, Gebäude J, Kranichberggasse 4, 1120 Wien, Eingang J1, 2. Stock, gelten für alle von MZV abgeschlossenen Rechtsgeschäfte.

(2) Es gelten ausschließlich diese AGB und die Preisliste von MZV. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MZV stimmt ihrer Geltung schriftlich und ausdrücklich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Auftraggebers, selbst wenn deren Geltung nicht nochmals ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart wird. Auftraggeber sind Kunden, Sponsoren, Abonnenten, Inserenten und sonstige Vertragspartner.

II. Vertragsabschluss


(1) Alle Angebote von MZV sind freibleibend.

(2) Der Auftraggeber hat alle Aufträge zu Werbeeinschaltungen und sonstige Aufträge ("Aufträge") schriftlich oder per E-Mail zu erteilen. MZV hat die Aufträge schriftlich oder per E-Mail anzunehmen. Dieses Formerfordernis gilt auch für eine Vereinbarung über ein Abgehen von der hier festgelegten Form. Als Annahme gilt auch die tatsächliche Ausführung eines Auftrages.

(3) MZV erbringt ausschließlich die im Auftrag angeführten Leistungen. Erweiterungen müssen in der in Absatz (2) festgelegten Form vereinbart werden.

(4) Soweit Agenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein anderer Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. MZV ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

III. Werbeeinschaltungen

(1) MZV hat Werbeeinschaltungen des Auftraggebers, die in einem Medium von MZV zu veröffentlichen sind, auf den vereinbarten Werbeplätzen zu den vereinbarten Schaltzeiträumen zu platzieren.

(2) Unter "Werbeeinschaltung" ist jede Form von Werbung zu verstehen, die in einem Medium veröffentlicht werden kann. Die Werbeeinschaltungen des Auftraggebers müssen dem geltenden Recht entsprechen und dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Der Auftraggeber hat für eine dem Gesetz entsprechende Herstellerbezeichnung zu sorgen, wenn die Werbeeinschaltung Lichtbilder enthält.

(3) Der Auftraggeber hat MZV alle zur Veröffentlichung der Werbeeinschaltung er-forderlichen Daten zeitgerecht vor der vereinbarten Veröffentlichung bei MZV zur Verfügung zu stellen.

(4) Wenn zur Veröffentlichung eine Anpassung dieser Daten notwendig ist, kann MZV entweder die Anpassung vom Auftraggeber verlangen oder die Anpassung selbst auf Kosten des Auftraggebers vornehmen.

(5) Der Auftraggeber hat eine Werbeeinschaltung als solche zu kennzeichnen, wenn eine Kennzeichnung gesetzlich erforderlich ist. In allen anderen Fällen ist MZV zur Kennzeichnung berechtigt, wenn MZV die Kennzeichnung aufgrund der Gestaltung der Werbeeinschaltung oder des Werbeumfeldes für erforderlich erachtet.

(6) Der Auftraggeber hat veröffentlichte Werbeeinschaltungen unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb der ersten Veröffentlichungswoche beim MZV anzuzeigen. Andernfalls ist MZV von allen Gewährleistungs- und Schadenersatzpflichten befreit.

(7) MZV ist mangels abweichender Vereinbarung bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes der Werbeeinschaltung frei.

(8) MZV hat die zur Verfügung gestellten Daten einer Werbeeinschaltung drei Monate lang aufzubewahren.

(9) Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte seiner Werbeeinschaltung nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikal-politische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthält, sowie nicht in Persönlichkeitsrechte Dritter eingreift.

(10) Der Auftraggeber garantiert, dass er sich mit allen für die von ihm beauftragte Veröffentlichung relevanten Rechtsvorschriften vertraut gemacht hat und die beauftragte Veröffentlichung keine dieser Bestimmungen verletzt.

(11) Hingewiesen wird insbesondere auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes: der Auftraggeber garantiert in diesem Zusammenhang, dass er sowohl über die für Printausgabenveröffentlichung als auch über die für dauerhafte (unbefristete) digitale Zugänglichmachung (einschließlich ePaper und digitalen Archiven) erforderlichen Rechte verfügt.

(12) Hingewiesen wird außerdem auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie auf die besonderen Werbebestimmungen für Arzneimittel und Alkohol, die besonderen Werbebestimmungen nach dem Gleichbehandlungsgesetz, dem Energieausweis-Vorlagegesetz, den berufsrechtlichen Vorschriften für Ärzte, Rechtsanwälte und andere freie Berufe, sowie auf die Werbeverbote nach Tabakgesetz und Glückspielgesetz sowie nach Tierschutzgesetz.

(13) Hinsichtlich der Bewerbung von Preisausschreiben wird auf die Glücksspielabgabepflicht gemäß § 58 Abs. 3 Glücksspielgesetz hingewiesen.

(14) Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, fehlende Kennzeichnungen im Sinne des § 26 Mediengesetz zu ergänzen und vorhandene Kennzeichnungen nach eigenem Ermessen zu modifizieren, wenn dies angebracht erscheint, um den Vorgaben der zitierten Gesetzesbestimmung zu entsprechen; die Pflicht zur hinreichenden Kennzeichnung und die Haftung für unzureichende Kennzeichnung liegt bei allen vom Auftraggeber beigebrachten Werbemitteln in jedem Fall beim Auftraggeber.

(15) Der Verlag prüft beauftragte Veröffentlichungen nicht individuell auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, der Auftraggeber garantiert daher dem Verlag sowie dessen Leuten, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

(16) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Leute hinsichtlich aller Ansprüche, die aus einer von ihm beauftragten Veröffentlichung resultieren, und hinsichtlich jeglicher diesbezüglicher zivil-, straf- oder verwaltungsstrafrechtlicher Inanspruchnahme des Verlags oder seiner Leute vollständig schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten.

IV. Entgelt

(1) Das Entgelt ergibt sich aus der im Internet im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichten Preisliste. Die angegebenen Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Steuern.

(2) Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung fällig. Nach Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug ein.

(3) MZV kann eine Vorauszahlung oder ein Deposit verlangen. In diesem Fall wird der Auftrag des Auftraggebers nicht erfüllt, bevor die Vorauszahlung oder das Deposit bei MZV eingegangen ist.

(4) MZV hat bei Zahlungsverzug oder Stundung Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen und die Einbringungskosten.

(5) MZV kann – unabhängig von der bestehenden Vereinbarung – die vollständige Bezahlung des Auftrages im Voraus verlangen, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen oder wenn der Auftraggeber sonst mit einer Zahlung in Verzug gerät.

V. Rücktritt


(1) MZV kann von einem Auftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurücktreten. Bei einem Rücktritt hat MZV bereits erhaltenes Entgelt zurückzuzahlen. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

(2) Der Rücktritt hat in allen Fällen schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

(3) Der abgeschlossene Vertrag bleibt für angemessene Zeit aufrecht, wenn dessen Erfüllung durch höhere Gewalt ganz oder teilweise verhindert wird.

VI. Gewährleistung

(1) MZV leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leitungen den vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Leistungen entsprechen.

(2) Der Auftraggeber hat MZV allfällige Mängel innerhalb einer Woche ab Erfüllung des Auftrages anzuzeigen, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinn des § 1 Konsumentenschutzgesetz ("KSchG") ist. Diese Frist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber die Anzeige rechtzeitig absendet.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG ist.

VII. Schadenersatz


(1) MZV haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten und nur für bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden.

(2) Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen MZV beträgt 6 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

(3) MZV haftet nicht für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung. MZV haftet auch nicht für beschädigte oder verlorengegangene Daten oder Dateien.

(4) MZV haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (zB Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen und Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern).

(5) MZV haftet nur für eigene, auf der Website von MZV veröffentlichte Inhalte. MZV haftet nicht für die Inhalte anderer Websites, zu denen Links auf der Web-site von MZV führen. Wenn MZV vom rechtswidrigen Inhalt einer Website erfährt, wird MZV den dahin führenden Link unverzüglich entfernen.

VIII. Datenschutz


Der Auftrag ist von beiden Parteien unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln.

IX. Aufrechnung


Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn und soweit seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder ausdrücklich und schriftlich von MZV anerkannt worden ist.

X. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz von MZV.

(2) Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

(3) Der Auftraggeber und MZV werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einvernehmlich beizulegen. Sollte keine einvernehmliche Streitbeilegung zustande kommen, ist zur Entscheidung über alle sich aus dem jeweili-gen Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz von MZV örtlich zuständig.

XI. Sonderbestimmungen für Verbraucher (Widerrufsrecht, Rücktrittsrecht)

(a) Allgemeines

Ausschließlich für Kunden, die gemäß der Definition des § 1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) Konsumenten bzw. Verbraucher sind, gilt bei Fernabsatzverträgen (insbesondere per Web-Shop, Telefon oder E-Mail durchgeführte Bestellungen des Verbrauchers von an Verbraucher gerichteten Produktangeboten des MZV) die nachstehenden Sonderbestimmungen gemäß Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und Fern- und Auswärtsgeschäfts-Gesetzes (FAGG)

Der Verbraucher hat unter den in den folgenden Punkten (b) bis (c) dargestellten Voraussetzungen ein Recht zum Widerruf des Vertrags (Vertragsrücktritt). Um das Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) auszuüben, muss der Verbraucher die

Manstein ZeitschriftenverlagsgesmbH
EURO PLAZA 5, Gebäude J, Kranichberggasse 4, 1120 Wien, Eingang J1, 2. Stock
E-Mail: office@manstein.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür das unter Punkt XI.(d) und auf den Websites des MZV (www.manstein.at sowie Websites der
Publikationstitel) bereitgestellte Widerruf-Musterformular für Verbraucher verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(b) Regelungen betreffend digitale Angebote des MZV

Bei Bestellung eines digitalen Diensts (ePaper, Premiumzugang, Newsletterservices udgl.) über eine Website des MZV (www.manstein.at sowie Websites der Publikationstitel) sowie bei telefonischer Bestellung solcher vom MZV ausgelobter Dienste, soweit eine solche vorgesehen ist, kommt der Vertrag durch die Zusendung der Annahmebestätigung durch den MZV per E-Mail zustande. Der Kunde, der Verbraucher ist, hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Hat der Kunde im Zuge des Bestellvorgangs ausdrücklich verlangt, dass die Lieferung digitaler Inhalte bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er kein Rücktrittsrecht.

(c) Regelung betreffend Print-Publikationen des MZV

Soweit der Verbraucher eine Printpublikation oder eine andere vom MZV ausgelobte körperliche Ware über eine Website des MZV (www.manstein.at sowie Websites der Publikationstitel) telefonisch, soweit eine telefonische Bestellung vorgesehen ist, entgeltlich bestellt, kann er nach Zusendung der Ware ein Widerrufsrecht ausüben und vom Vertrag nach folgenden Bestimmungen zurücktreten:

Der Kunde, der Verbraucher ist, hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Zusendung der Ware. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden: ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat; im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat; im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg: ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat.

(d) Muster-Widerrufsformular gemäß EU-Verbraucherrichtlinie

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte folgenden Formulartext aus und senden Sie ihn an den MZV. Mit „(*)“ gekennzeichnete Felder sind durch den Verbraucher (also durch Sie) zu ergänzen wie angegeben:

An (*) [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s): (*)
Anschrift des/der Verbraucher(s): (*)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum (*)

(e) Informationspflicht des MZV

Ist MZV der Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z8 FAGG nicht nachgekommen, verlängert sich das Rücktrittsrecht des Verbrauchers um 12 (zwölf) Monate. Kommt MZV seiner Informationspflicht innerhalb dieser Frist nach, endet die Rücktrittsfrist 14 (vierzehn) Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Belehrung über das Widerrufsrecht von MZV erhalten hat.

(f) Kosten der Rücksendung der Ware

Der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren muss der Verbraucher nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist. Der Verbraucher haftet jedoch nicht für den Wertverlust der Ware, wenn er nicht von MZV über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde.



XIi. Schlussbestimmung


Sollten einzelne Bestimmungen des Auftrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Auftrages nicht. Der Auftraggeber und MZV werden in einem solchen Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung entsprechend dem Sinn des Auftrages einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung im Ergebnis möglichst nahe kommt.